Zollbestimmungen der Kubanischen Zollbehörden vom Januar 1998:

 

ERKLÄRENDE HINWEISE ZU DEN NEUEN

ZOLLVORSCHRIFTEN DER REPUBLIK CUBA

Die Republik Cuba wendet im Reiseverkehr die Vereinbarungen über die Erleichterungen im Zollverfahren für Touristen an, so wie sie für Cuba mit Datum vom 21- Januar 1964 in Kraft getreten sind. Nach Artikel 1 dieser Vereinbarung dürfen zeitweise ohne das hierfür Zollgebühren erhoben werden, unter anderem Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, wie Kleidung, Schuhe, und Toilettenartikel in angemessenem Verhältnis zur Dauer des Aufenthaltes, sowie Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen und dem Zweck der Reise dienlich sind, darunter Kameras, Angel-, Tauch- und Jagdausrüstungen, Ferngläser und Musikinstrumente etc., eingeführt werden. Obwohl die Vereinbarung in Artikel 5 die Möglichkeit festlegt, eine zeitweilige Einfuhrgenehmigung für Gegenstände aus Artikel 2 zu verlangen, wird von den kubanischen Zollbehörden hiervon nur in Einzelfällen Gebrauch gemacht, um das Zollverfahren für Touristen möglichst einfach zu gestalten. Darüber hinaus können Geschenke bis zu einem Wert von 50,— USD innerhalb eines natürlichen Jahres zollfrei eingeführt werden. Weiterhin sind bis zu 10 kg Medikamente und — insofern der Reisende über 18 Jahre alt ist — 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, sowie bis zu 3 Liter Wein oder andere alkoholische Getränke zollfrei.

Das kubanische Zollverfahren möchte den internationalen Tourismus begünstigen- Touristen müssen keine Zollerklärung ausfüllen, sofern das Gepäck nur Waren enthält, die gemäß der Vereinbarung zollfrei sind und keine Artikel mitgeführt werden, die in der Liste verbotener Gegenstände aufgeführt werden — wie z.B. frische Lebensmittel —, oder bestimmte Genehmigungen erfordern — wie z.B. Schusswaffen — oder unter Einfuhrbeschränkungen fallen — wie unter anderem Kühlgeräte, Klimaanlagen und elektrische Herde —Gegenstände also, die nicht im touristischen Interesse liegen und nicht 6 Artikel 2 der Konvention aufgeführt sind. An den neun internationalen Flughäfen der Republik Cuba werden Regeln und Verfahren angewandt, wie sie in Anhang 9, zehnte vereinfachte Ausgabe vom April 1997 zum Abkommen über die internationale Luftfahrt festgelegt wurden. Alle zuständigen Behörden haben sich eine schnelle und effiziente Abfertigung zum Ziel gesetzt, wie sie in der Empfehlung 6.29 beschrieben ist und wie sie von der 11- Regionalsitzung der Organisation für zivile Luftfahrt über die Vereinfachung des Verfahrens festgelegt worden ist. Gegenstände und Produkte bis zu einem Wert von 200,- ÜSD dürfen einmalig innerhalb eines natürlichen Jahres zum Verbleib im Lande eingeführt werden, müssen jedoch verzollt werden. Der anzuwendende Zolltarif liegt bei 100% des Wertes dieser Gegenstände

Die Zollbehörden wiegen Reisegepäck dann, wenn sein Umfang ein Gewicht über 30 kg vermuten lässt. Wenn bei einer Überprüfung des Gepäcks festgestellt wird, dass es sich tatsächlich nur um persönliche Gegenstände des Reisenden handelt wird unabhängig vom Gewicht des Gepäcks keine Zollgebühr erhoben.

DIE ZOLLBEHÖRDEN DER REPUBLIK CUBA

 

Es gilt zu beachten, dass ab 08.10.2003 neue Ausfuhrbestimmungen für Zigarren gelten. Danach ist die Ausfuhr von maximal 23 Zigarren ohne Kaufnachweis möglich. Die Ausfuhr von darüber hinausgehenden Mengen ist nur möglich, wenn man den Kauf anhand einer Rechnung, ausgestellt von einem lizenzierten Zigarrengeschäft, nachweisen kann, und die Zigarren sich in der original Zigarrenkiste befinden. Eine original Zigarrenkiste erkennt man daran, dass sich auf dem Deckel ein Hologramm befindet

Cohiba Zigarrenbox

Bitte beachten Sie, dass die cubanischen Zollbehörden berechtigt sind Zigarren zu konfiszieren, falls es berechtigte Zweifel an der Herkunft gibt.

Wichtig ist ebenfalls das hier über eine Rechnung (Factura) verfügen. Hier eine Beispiel Rechnung:

Rechnung die man beim Kauf vin Zigarren bekommt und bei der Ausreise kontrolliert wird

Update vom 06.12.2005

1. Zoll

Folgendes ist definitiv neu:

1.1. Alle Computer werden bei der Einreise registriert, und zwar mit Typ und Seriennummer, Passnummer, einer Verwaltungsnummer (die offenbar das Geburtsdatum des Reisenden enthält), dem Aureisedatum, der Flugnummer und dem (selbst) geschaetzten Wert. Man bekommt eine Durchschrift der Registrierung. Bei der Ausreise wird man dann nach dieser Durchschrift gefragt und der Name wird erst nach deren Rueckgabe von einer Liste (!) gestrichen.

Einen Bekannten haben sie aber wohl vergessen und er ist vor dem Abflug auch nicht mehr nach Laptop und Zettel gefragt worden. Mal sehen, was bei seiner naechsten Einreise passiert.

Nach Angabe von kdl kann man dieses Formular nicht nur fuer die "importacion temporal" sondern auch fuer die "exportacion temporal" nehmen. Also bei der Ausreise erklaeren, dass z.B. der Elektrokocher oder die externe Festplatte aus Kuba heraus mitgenommen werden, damit es bei der Einreise wegen dem Zeugs keinen Stress gibt.

Nachteil des ganzen Verfahrens ist, dass man alte Laptops nicht mehr ohne Schwierigkeiten als regalo in Kuba lassen oder gar zur Geschaeftemacherei mitnehmen kann. Großer Vorteil ist, dass man praktisch jedes Notebook ohne Theater am Zoll mitnehmen kann. Keine Diskussionen mehr ueber DVD-Laufwerke oder DVD-Brenner usw. Fuer mich ueberwiegen hier also ganz klar die Vorteile.

1.2. Ebenfalls neu ist, dass man nicht mehr mehrmals pro Jahr Zoll bezahlen kann. Das wird jetzt offenbar (anders als noch im letzten Jahr) im Computer erfasst, und die freundliche Dame an der Kasse gibt einem dann das Geld zurueck. Die folgende Bestimmung wird dabei nun dem Wortlaut nach ausgelegt:

http://www.aduana.islagrande.cu/ropai.htm#turi bzw.
http://www.aduana.islagrande.cu/ropai3.htm#turi

Geht um "una vez cada ano natural". Du Darfst in einem Kalenderjahr also nur einmal ueber den persoenlichen Bedarf hinausgehende Geschenke fuer maximal 250 Cookies mitbringen. Die dann bei einem Wert von ueber 50 Cookies zu verzollen sind. Bei jeder weiteren Einreise wird der Ueberhang dann konfisziert. Den Aussagen eines anderen Gewohnheitstaeters, mit dem wir in DUS ein Bier getrunken haben, zufolge haben sie ihm bei der zweiten Einreise im Jahr 15 Kilo Damenklamotten konfisziert. Konfisziert wohlgemerkt: Also keine Rueckgabe. Alles weg, das Zeug.

Bei mir war's allerdings umgekehrt. Ich habe so Kram von Akkuleuchten ueber Benzinkocher bis zu Teelichtern und 'nem Kilo Nescafe dabei. Alles persoenlicher Bedarf. Wobei ich das ja gerne ein paar Dollar dafuer bezahlt habe, dass ich die Reste in Kuba lasse. Aber das geht ja nun nicht mehr. Die paar Kinderklamotten, die ich fuer Bekannte dabei hatte, die interessierten nicht, und nachdem der vom freundlichen Zoellner gerufene Chef dann zweimal gesagt hat, dass das alles OK sei, konnten wir dann abtraben. Bei meinem Kumpel haben sie sich nicht mal mehr seine (allerdings bereits bezahlte) Zollerklaerung angeguckt. Wir kamen mit unseren vier Koffern, den Taschen und den beiden Fahrraedern danach ohne jedes weitere Problem raus.

Schon deshalb nicht schlecht gelaufen, weil sie einem anderen Bekannten, der in Las Tunas verheiratet ist, vorher schon 60 (!) Cookies allein fuer's Fahrrad abgeknoepft hatten.

1.3. Die 20-Kilo-Regel

Immer wieder hoert man auch, dass nur noch 20 Kilo als persoenlicher Bedarf zugelassen werden sollen, und alles darueber hinaus irgendwie zu verzollen sein soll. Aber 1. ist diese Regel auf den Webseiten des Zolls nicht zu finden und 2. ist nicht klar, was denn z.B. mit Fressalien, Hausrat usw. passiert. Einmal im Jahr kann man ja ein paar Chavitos dalassen, aber beim 2. mal ist die Wuehlerei dann vielleicht nur noch mit "einfach weniger mitnehmen" zu vermeiden. Vamos a ver.


2. Inmigracion

Wie bisher, weitgehend problemlos. Uebliche Kontrolldauer am Flughafen. Nun aber mit freundlichem Hinweis darauf, dass zunaechst besser ein Hotel oder eine Casa gebucht werden solle. Das ist aber wirklich nur ein Hinweis. Du bekommst Deine Unterlagen auch wieder, wenn Du erklaerst, dass Du das selber klaerst.

Die Hinweise haben natuerlich ihren Sinn, denn danach hat sich das Theater mal wieder erheblich verschaerft:

Die Inmigracion in Holguin hat jetzt am Donnerstag geschlossen. Erst am Freitag ist geoeffnet. Damit liegt mindestens ein ganzer Tag zwischen Flugtag und Behoerdengang. Dieser Wahnsinn hat auch Methode: A-2 gab es bei mir, da unverheiratet, diesmal nur gegen Einschaltung eines Anwalts. Kannste dann am Donnerstag machen und kostet also nochmal 'nen Hunderter extra. Diese Methode zum Abkassieren ist allerdings nicht wirklich neu, sondern wird alle Jahre wieder mal praktiziert. Mit Papier vom Abogado dann am Tag danach die ueblichen fuenf Minuten auf der Inmigracion.

Soweit, so gut. Mein Mitflieger hat allerdings das erste mal seit 12 Jahren kein A-2 bekommen. Sonst immer, egal ob verheiratet oder unverheiratet, ob Casa von Freunden oder "Verwandschaft". Das war wirklich neu, lag aber vermutlich nur daran, dass er die ersten Tage trotz des Hinweises am Flughafen kein Hotel gebucht hat. Sie haben ihm jedenfalls gesagt, dass es beim naechsten mal wieder klappen koennte, wenn er sich an die Regeln haelt.

Apropos Regeln. Die Regel lautet natuerlich, dass es A-2 nur fuer Familienangehoerige gibt. Und das bedeutet erstmal nur Ehegatte oder Kinder. Alles andere bleibt Willkuer.